Kosten - Kanzlei Nupnau
Für jede Angelegenheit fallen Kosten an.
Kosten für eine Beratung werde ich unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Gegenstandswert der Sache mit Ihnen vereinbaren. Die Kosten einer Erstberatung betragen höchstens 190 € zuzügl. Umsatzsteuer.
Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort bemisst sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert, dem Umfang, der Schwierigkeit und dem Aufwand in der Angelegenheit.
Für außergerichtliche Tätigkeiten sind aber auch Vereinbarungen über Pauschalhonorare oder Stundenhonorare möglich. Im ersten Gespräch gebe ich Ihnen einen Überblick über die voraussichtlich anfallenden Kosten.
Auch die Gebühren für gerichtliche Tätigkeiten richten sich grundsätzlich nach dem RVG. Maßgeblich ist hier der Gegenstandswert. Auch hier sind Vereinbarungen möglich, wobei die gesetzlichen Gebühren (bis auf eine Ausnahme) nicht unterschritten werden dürfen.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie rechsschutzversichert sind, sollten Sie bereits vor einer Beratung mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und eine Deckungszusage für die Angelegenheit einholen. Ansonsten kann ich dies ebenfalls für Sie übernehmen. Hier müssen Sie aber berücksichtigen, dass Sie bei Ablehnung der Deckungszusage für die bisher entstandenen Kosten aufkommen müssen.
Beratungshilfe
Bei engen Einkommensverhältnissen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Hierzu wenden Sie sich bitte vor Inanspruchnahme der anwaltlichen Tätigkeit an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Wenn Ihnen die Rechtsantragstelle einen Beratungshilfeschein ausstellt, zahlen Sie dann noch 15 € bei mir und ansonsten werden die Kosten für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit von der Justizkasse übernommen.
Prozesskostenhilfe
Für notwendige gerichtliche Verfahren kann bei engen Einkommensverhältnissen Prozesskostenhilfe beantragt werden, über deren Bewilligung der zuständige Richter entscheidet. Er berücksichtigt Ihr Einkommen, die Aussicht auf Erfolg in der Sache und ob die Rechtsverfolgung mutwillig ist. Bei einer Bewilligung werden Ihre Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten von der Justizkasse übernommen oder es wird Ihnen eine Ratenzahlung für die Kosten bewilligt. Sollten Sie das Verfahren verlieren müssen Sie aber trotz Prozesskostenhilfe für die gegnerischen Rechtsanwaltskosten aufkommen.